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Immobilien

Wir stehen Ihnen bei jedem Schritt Ihres Immobilienkaufs oder -verkaufs zur Seite, von der individuellen Vertragsgestaltung über die notarielle Beurkundung bis hin zur Umschreibung des Eigentums im Grundbuch.

Sichere Immobiliengeschäfte

Als Notar gewährleiste ich Rechtssicherheit, eine korrekte Vertragsgestaltung sowie eine zuverlässige Abwicklung bei Ihren Immobilientransaktionen. Dabei berücksichtige ich neutral und unabhängig die Interessen aller Beteiligten.

Unsere notariellen Leistungen rund um Immobilien

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Kauf und Verkauf von Immobilien

Begleitung bei Kauf und Verkauf von Häusern, Wohnungen und Grundstücken.

Notar_Steinmetz_Icon_AufteilungsImmobilien

Aufteilung von Immobilien

Rechtliche Umsetzung der Aufteilung einer Immobilie in eigenständige Wohnungen.

Notar_Steinmetz_Icon_PapierAusgefüllt

Grundschulden und Hypotheken

Erstellung und Löschung von Grundschulden und Hypotheken für Ihre Finanzierung.

Notar_Steinmetz_Icon_HausundPerson

Dienstbarkeiten

Bestellung und Löschung von Wohnungsrechten und anderen Dienstbarkeiten.

Notar_Steinmetz_Icon_Grundbuch

Grundbuchberichtigungen

Unterstützung bei Änderungen im Grundbuch, z. B. nach einem Erbfall.

Notar_Steinmetz_Icon_Beglaubigung

Erbbaurechte

Rechtliche Betreuung der Bestellung oder des Erwerbs von Erbbaurechten.

Notarielle Immobiliengeschäfte einfach verstehen

Erfahren Sie in diesem kurzen Video, wie notarielle Dienstleistungen rund um Immobilien reibungslos abgewickelt werden. Von der Vertragsvorbereitung bis zur Grundbucheintragung – wir zeigen Ihnen, was zu tun ist, welche Unterlagen Sie benötigen und wie wir Sie während des gesamten Prozesses unterstützen.

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Mehr Informationen
Notar Dr. Wenzel Steinmetz sitzt konzentriert an seinem modernen Schreibtisch und arbeitet an einem Laptop. Er trägt einen dunkelgrauen Anzug mit Krawatte und hat einen aufmerksamen Gesichtsausdruck. Im Hintergrund sind eine schlichte weiße Wand mit einem modernen Kunstwerk sowie ein ergonomischer Bürostuhl zu sehen. Auf dem Schreibtisch liegen Aktenordner, ein Telefon und eine Tastatur, die eine professionelle Arbeitsatmosphäre unterstreichen.

Häufig gestellte Fragen

Für die meisten Menschen handelt es sich bei dem Erwerb oder der Veräußerung einer Immobilie um das bedeutendste und finanziell anspruchsvollste Geschäft ihres Lebens. Zugleich stellen sich zahlreiche rechtliche Herausforderungen und es sind eine Vielzahl von Beteiligten einzubeziehen, bevor das Eigentum im Grundbuch umgeschrieben werden kann.

Ein Notar gewährleistet eine fachlich richtige Beratung, die rechtlich korrekte Vertragsgestaltung und die zuverlässige Abwicklung des Kaufvertrages. Deshalb schreibt das Gesetz die Beteiligung eines Notars bei Immobilientransaktionen vor.

Sie kontaktieren uns und übermitteln uns die für die Erstellung des Vertragsentwurfes notwendigen Informationen. Sollten wir Rückfragen haben, kommen wir auf Sie zu. Danach nehmen wir Einsicht in das Grundbuch und fertigen einen Vertragsentwurf an, der die Interessen aller beteiligten Parteien berücksichtigt: Der Verkäufer möchte sein Eigentum nur verlieren, wenn sicher ist, dass er den Kaufpreis erhält. Der Käufer möchte vor Zahlung sicher sein, auch Eigentümer zu werden.

Den Entwurf der Urkunde übermitteln wir Ihnen, damit Sie diesen in Ruhe durchlesen können. Danach klären wir etwaige offene Fragen und Sie können uns eventuelle Änderungswünsche mitteilen.

Als nächster Schritt folgt die notarielle Beurkundung des Vertrages, während der der Notar den Vertrag verliest und die Vereinbarungen näher erläutert. Alle Beteiligten können während der Beurkundung selbstverständlich Rückfragen stellen, wenn sie genauere Erklärungen wünschen. Wenn die Urkunde vollständig verlesen ist und alle Parteien sich einig sind, wird der Vertrag von diesen sowie dem Notar unterschrieben. Die eigentliche notarielle Beurkundung ist nun geschafft!

Im Nachgang veranlasst der Notar die Abwicklung der Urkunde. Dieser Schritt umfasst die Kommunikation mit Behörden, Gerichten und Banken sowie beispielsweise die Eintragung von Vormerkungen oder die Einholung von Löschungsunterlagen. Der Notar teilt den Beteiligten mit, wenn alle Voraussetzungen für die Kaufpreisfälligkeit vorliegen. Sobald der Käufer daraufhin die Zahlung geleistet hat, wirkt der Notar auf die Umschreibung im Grundbuch hin. Der Kaufvertrag ist vollzogen, sobald im Grundbuch der neue Eigentümer eingetragen wurde. Natürlich sind wir auch nach Abwicklung des Vertrages weiterhin als Ansprechpartner für Sie da. Abhängig davon, um welche Immobilienart es sich handelt, kann es zu geringfügigen Abweichungen im Ablauf kommen. Diese werden allerdings selbstverständlich im Vorfeld mit Ihnen besprochen, sodass Sie sich immer vollständig informiert und aufgeklärt fühlen.

Eine Grundschuld sichert eine (Darlehens-)Verbindlichkeit ab. Banken gewähren Finanzierungen nur dann, wenn sie eine entsprechende Sicherheit für deren Rückzahlung erhalten. Mittels einer Grundschuld kann die Bank im Fall unterbleibender Darlehensrückzahlung die Zwangsvollstreckung in das Grundstück betreiben.

Ja, ich als Notar unterstütze Sie auch gerne bei der Aufteilung Ihrer Immobilie in eigenständige Wohneinheiten. Kontaktieren Sie uns gerne, damit wir Ihren individuellen Fall gemeinsam besprechen können.

Unsere notariellen Leistungen

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