Vorsorge
Ob durch Alter, Unfall oder Krankheit – jeder kann in eine Situation geraten, in der er selbst keine Entscheidungen mehr treffen kann. Mit einer Vorsorgevollmacht und einer Patientenverfügung regeln Sie frühzeitig, wer in Ihrem Sinne handeln darf und wie dies erfolgen soll. Eine notarielle Beurkundung gibt Ihnen dabei zusätzliche Sicherheit und sorgt für eine reibungslose Anerkennung durch Behörden und Banken.
Ihr Notar für Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Ein unerwartetes Ereignis kann das Leben von heute auf morgen verändern. Wer entscheidet für Sie, wenn Sie es selbst nicht mehr können? Ohne klare Regelungen bestimmt das Gericht einen Betreuer – möglicherweise eine Ihnen unbekannte Person.
Mit einer Vorsorgevollmacht legen Sie selbst fest, wer in Ihrem Namen und nach Ihren Wünschen handeln darf. Eine Patientenverfügung ermöglicht es Ihnen, bestimmte Weisungen für konkrete medizinische Behandlungssituationen im Voraus zu erteilen. Besonders für Immobilieneigentümer und Unternehmer ist eine notarielle Vorsorgevollmacht essenziell, da nur durch diese schnelle und rechtssichere Entscheidungen möglich sind.
Ein notariell beurkundetes Dokument wird im Ernstfall von Banken, Behörden und Gerichten ohne Weiteres anerkannt – ohne zusätzliche Prüfungen. Wir beraten Sie umfassend, damit Ihre Wünsche rechtlich eindeutig festgehalten und berücksichtigt werden.
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Häufig gestellte Fragen
Eine notarielle Vorsorgevollmacht wird in der Regel von Banken und öffentliche Stellen anstandslos anerkannt, da der Notar die Identität und Geschäftsfähigkeit des Vollmachtgebers geprüft hat. Wenn Sie Eigentümer/in einer Immobilie oder eines Unternehmens sind oder die Vollmacht auch die Aufnahme von Darlehen ermöglichen soll, ist eine notarielle Errichtung der Vollmacht dringend zu empfehlen, für zahlreiche Handlungen sogar erforderlich.
Ohne Vorsorgevollmacht kommt es zu einem gerichtlichen Betreuungsverfahren, in dem das Gericht eine Betreuungsperson bestellt, die für Sie Entscheidungen trifft – das kann allerdings auch eine Ihnen fremde Person sein. Ihre Angehörigen haben ohne Vollmacht keine automatische Entscheidungsbefugnis.
Eine notarielle Patientenverfügung stellt sicher, dass sie eindeutig formuliert und rechtlich wirksam ist. Sie wird ohne Zweifel anerkannt und erleichtert Angehörigen und Ärzten die Umsetzung Ihrer Wünsche. Es kommt immer wieder vor, dass handschriftliche Vollmachten im Ernstfall von Ärzten und Gerichten nicht akzeptiert und umgesetzt werden, da sie nicht konkret und tatsachenbezogen genug formuliert worden sind. Diese Risiken lassen sich mit einer notariell beurkundeten Vorsorgevollmacht vermeiden.
Ja, Sie können diese jederzeit widerrufen oder anpassen. Eine notarielle Beurkundung gewährleistet, dass Ihre Änderungen wirksam sind und anerkannt werden.
Ja, besonders für Unternehmer ist eine Vorsorgevollmacht entscheidend, da nur mit einer notariellen Vollmacht bestimmte wichtige geschäftliche Entscheidungen getroffen werden können, falls Sie dies nicht mehr können.
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Mein Team und ich stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite – persönlich vor Ort oder ganz bequem per Videokonferenz. Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, Beurkundungen und Beglaubigungen online durchzuführen, sodass Sie Ihre Anliegen effizient und ortsunabhängig regeln können.