Vererben und Schenken
Die gesetzliche Erbfolge passt nur selten zur individuellen Lebenssituation Mit einem notariellen Testament oder Erbvertrag sorgen Sie für Klarheit und vermeiden unerwünschte Folgen. Auch die lebzeitige Schenkung kann steuerliche Vorteile bieten. Wir beraten Sie umfassend, damit Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen übertragen wird – rechtssicher und zukunftsorientiert.
Ihr Notar für Testament, Erbvertrag und Schenkung
Die gesetzliche Erbfolge entspricht nur selten den persönlichen Wünschen des Erblassers. Ein notarielles Testament oder ein Erbvertrag ermöglichen die Verwirklichung des letzten Willens, damit dieser eindeutig festgelegt ist und Erbstreitigkeiten vermieden werden. Auch steuerliche Aspekte und Unternehmensnachfolgen lassen sich so optimal regeln.
In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten durch Schenkung zu übertragen. So können Sie Freibeträge optimal nutzen und steuerliche Belastungen minimieren. Wir beraten Sie zu den besten Möglichkeiten und gestalten Ihre Regelungen so, dass Ihre Interessen und Ihre individuelle Lebenssituation im Mittelpunkt stehen.
Haben Sie bereits geerbt und müssen Immobilien oder andere Nachlasswerte zwischen mehreren Erben aufteilen? Auch hier stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite.
Unsere notariellen Leistungen rund um Erbe & Schenkung
Sorgenfrei vererben und schenken – mit notarieller Sicherheit
Die Regelung des Nachlasses ist ein sensibles Thema, das frühzeitig bedacht werden sollte. Ein notarielles Testament oder eine lebzeitige Schenkung können Streit vermeiden und steuerliche Vorteile sichern. Ob Sie Ihr Vermögen gezielt übertragen oder eine gerechte Erbregelung treffen möchten – wir unterstützen Sie mit unserer Expertise.
Mit einem Klick – Jetzt herunterladen oder online ausfüllen!
Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen: Laden Sie wichtige Datenblätter bequem herunter oder füllen Sie Ihr Online-Formular direkt aus. Schnell, einfach und jederzeit verfügbar.

Häufig gestellte Fragen
Ein Testament muss eindeutig formuliert sein. Da aber die allgemeine und die juristische Sprache nicht immer deckungsgleich sind, empfiehlt sich die Beteiligung eines Notars, der Sie neutral und unabhängig berät. Ein weiterer Vorteil liegt darin, dass ein notariell beurkundetes Testament oder ein Erbvertrag einen ansonsten notwendigen Erbschein ersetzen. Die Urkunden werden amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister der Bundesnotarkammer registriert. So ist gewährleistet, dass alle relevanten Urkunden im Erbfall auch berücksichtigt werden und lange Wartezeiten, die oft mit Ungewissheit einhergehen, werden vermieden.
Durch eine lebzeitige Schenkung können Sie Ihre Vermögensnachfolge bereits vor Ihrem Ableben rechtssicher regeln. Neben der Miteinbeziehung von Kindern und Enkeln in die Vermögensverteilung kann auch die Nutzung von Steuerfreibeträgen Anlass für eine Schenkung sein. Sie können dabei weiterhin abgesichert bleiben, etwa durch Wohn- oder Nießbrauchsrechte. Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge. Dies kann dazu führen, dass Ihr Vermögen nicht nach Ihren Wünschen verteilt wird, etwa wenn kein gutes Verhältnis zu Ihren gesetzlichen Erben besteht. Insbesondere wenn ein Unternehmen Teil der Erbmasse ist, ist die gesetzliche Erbfolge häufig nicht die beste Lösung.
Ein Einzeltestament kann jederzeit widerrufen oder geändert werden. Ein Erbvertrag oder ein gemeinschaftliches Testament können unterschiedliche Bindungsgrade haben. Änderungen sind dann teilweise nur mit Zustimmung aller Beteiligten möglich. Sprechen Sie uns für eine individuelle Lösung gerne an.
Eine Erbausschlagung kann dann sinnvoll sein, wenn der Nachlass beispielsweise überschuldet ist, da Sie (und auch Ihre Kinder) mit Ihrem Privatvermögen für etwaige Nachlassverbindlichkeiten haften könnten. Die Ausschlagung einer Erbschaft muss innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis von der Stellung als Erbe erklärt werden. Maßgeblich ist der Zugang der Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht.
Ihr Notar,
Ihr Ansprechpartner
Mein Team und ich stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite – persönlich vor Ort oder ganz bequem per Videokonferenz. Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, Beurkundungen und Beglaubigungen online durchzuführen, sodass Sie Ihre Anliegen effizient und ortsunabhängig regeln können.