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Notarkosten

Notarkosten, gesetzlich einheitlich und fair geregelt

Alle Notarkosten sind deutschlandweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei allen Notaren gleich.

Dieses System gewährleistet Transparenz und Fairness, indem die Gebühren am Geschäftswert und damit an der Leistungsfähigkeit der Beteiligten ausgerichtet sind. Große Transaktionen tragen zur Finanzierung kleinerer, nicht kostendeckender Geschäfte bei, wodurch das System besonders sozialverträglich gestaltet ist. Dadurch sind notarielle Leistungen für alle zugänglich.

Zudem sind die individuelle Beratung und der Entwurf bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten, sodass keine zusätzlichen Kosten anfallen.

Wenn Sie Fragen zu anfallenden Kosten haben, sprechen Sie uns gerne auch im Vorfeld jederzeit hierauf an.

Notarkosten im Überblick

Notar_Steinmetz_Icon_EheundFamilie

Gesetzlich festgelegt

Einheitliche Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG).

Notar_Steinmetz_Icon_Immobilien

Fair und sozialverträglich

Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert und damit nach der jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Somit kann jeder notarielle Leistungen in Anspruch nehmen.

Notar_Steinmetz_Icon_Unternehmen

Ausgewogenes Kostensystem

Kleinere Geschäfte werden durch höhere Gebühren großer Transaktionen ausgeglichen.

Notar_Steinmetz_Icon_Schenken

Keine versteckten Kosten

Beratung und Entwurf sind bereits in der Beurkundungsgebühr enthalten.