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Ehe und Familie

Die Entscheidung für eine Ehe oder Partnerschaft ist ein bedeutender Schritt – auch rechtlich. Wer haftet für Schulden? Was passiert mit dem Vermögen im Trennungsfall? Wie kann die Altersvorsorge geregelt werden? Wir besprechen mit Ihnen, ob und welche rechtlichen Regelungen getroffen werden sollten, damit Ihre gemeinsame Zukunft auf sicheren Füßen steht.

Ihr Notar für Eheverträge, Partnerschafts­verein­barungen und Familienrecht

Die Entscheidung für eine Ehe gehört zu den wichtigsten Ihres Lebens. Denn eine Gemeinschaft bringt neben vielen schönen Aspekten auch Herausforderungen in rechtlicher Hinsicht mit sich. Wer haftet für Verbindlichkeiten? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Welche Ansprüche bestehen im Trennungs- oder Todesfall? Ein Ehevertrag oder eine Partnerschaftsvereinbarung können helfen, finanzielle und rechtliche Fragen frühzeitig zu klären und für den möglichen Ernstfall vorzusorgen.

Auch im Laufe der Ehe oder Partnerschaft können sich neue Fragen ergeben: von Regelungen für die Zeiten der Kindererziehung bis zur Vermögensverteilung im Trennungsfall. Auch bieten familienrechtliche Gestaltungen Möglichkeiten zur Ausnutzung steuerlicher Freibeträge. Ob Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung – wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, die Ihre Interessen wahren und für Sicherheit sorgen.

Unsere notariellen Leistungen für Ehe und Familie

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Ehe- und Partnerschaftsverträge

Eheverträge sichern den gewünschten Güterstand und klären Unterhalt, Vermögensaufteilung und Altersvorsorge. Insbesondere bei Unternehmensbeteiligungen sind Eheverträge ein wichtiger Baustein für rechtliche Sicherheit.

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Regelungen für den Trennungs- oder Scheidungsfall

Scheidungsfolgenvereinbarungen regeln Vermögensaufteilung, Schulden, Unterhalt und Sorgerecht. So lassen sich lange Konflikte vermeiden.

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Rechtliche Regelungen für nicht verheiratete Paare

Partnerschaftsverträge sichern Vermögen und Unterhalt. So können Sie bereits im Vorfeld Regelungen für gemeinsame Immobilien und zur späteren Vorsorge treffen.

Notar Dr. Wenzel Steinmetz sitzt konzentriert an seinem modernen Schreibtisch und arbeitet an einem Laptop. Er trägt einen dunkelgrauen Anzug mit Krawatte und hat einen aufmerksamen Gesichtsausdruck. Im Hintergrund sind eine schlichte weiße Wand mit einem modernen Kunstwerk sowie ein ergonomischer Bürostuhl zu sehen. Auf dem Schreibtisch liegen Aktenordner, ein Telefon und eine Tastatur, die eine professionelle Arbeitsatmosphäre unterstreichen.

Häufig gestellte Fragen

Ein Ehevertrag ist nicht zwingend notwendig, aber in der Regel sehr sinnvoll. In einem Ehevertrag können unter anderem Aspekte zum Zugewinn während der Ehe, die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall, Unterhaltsfragen sowie die Altersvorsorge (Versorgungsausgleich) geregelt werden. Weitere Punkte können je nach individuellem Bedarf hinzugefügt werden. Insbesondere bei unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder Unternehmensbeteiligungen bietet ein Ehevertrag Rechtssicherheit und trägt zur Vermeidung von späteren Konflikten bei.

Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet – vereinfacht gesprochen -, dass im Falle einer Scheidung das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Partner hälftig aufgeteilt wird. Ebenso werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner hälftig geteilt.

Ja, unverheiratete Paare können Partnerschaftsverträge (die Eheverträgen ähneln) abschließen, um Vermögensverteilung, Unterhaltsfragen und Fragen zur Altersvorsorge zu regeln.

Ja, Eheverträge können einvernehmlich jederzeit notariell angepasst werden, etwa wenn sich die Lebenssituation ändert.

In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Regelungen etwa zum Zugewinn, Unterhalt, zur Vermögensaufteilung und zu Rentenansprüchen getroffen werden. Dies sorgt für eine einvernehmliche Lösung.

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