Ehe und Familie
Die Entscheidung für eine Ehe oder Partnerschaft ist ein bedeutender Schritt – auch rechtlich. Wer haftet für Schulden? Was passiert mit dem Vermögen im Trennungsfall? Wie kann die Altersvorsorge geregelt werden? Wir besprechen mit Ihnen, ob und welche rechtlichen Regelungen getroffen werden sollten, damit Ihre gemeinsame Zukunft auf sicheren Füßen steht.
Ihr Notar für Eheverträge, Partnerschaftsvereinbarungen und Familienrecht
Die Entscheidung für eine Ehe gehört zu den wichtigsten Ihres Lebens. Denn eine Gemeinschaft bringt neben vielen schönen Aspekten auch Herausforderungen in rechtlicher Hinsicht mit sich. Wer haftet für Verbindlichkeiten? Wie wird das Vermögen aufgeteilt? Welche Ansprüche bestehen im Trennungs- oder Todesfall? Ein Ehevertrag oder eine Partnerschaftsvereinbarung können helfen, finanzielle und rechtliche Fragen frühzeitig zu klären und für den möglichen Ernstfall vorzusorgen.
Auch im Laufe der Ehe oder Partnerschaft können sich neue Fragen ergeben: von Regelungen für die Zeiten der Kindererziehung bis zur Vermögensverteilung im Trennungsfall. Auch bieten familienrechtliche Gestaltungen Möglichkeiten zur Ausnutzung steuerlicher Freibeträge. Ob Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung – wir unterstützen Sie mit individuellen Lösungen, die Ihre Interessen wahren und für Sicherheit sorgen.
Unsere notariellen Leistungen für Ehe und Familie
Mit einem Klick – Jetzt herunterladen oder online ausfüllen!
Hier finden Sie alle relevanten Unterlagen: Laden Sie wichtige Datenblätter bequem herunter oder füllen Sie Ihr Online-Formular direkt aus. Schnell, einfach und jederzeit verfügbar.

Häufig gestellte Fragen
Ein Ehevertrag ist nicht zwingend notwendig, aber in der Regel sehr sinnvoll. In einem Ehevertrag können unter anderem Aspekte zum Zugewinn während der Ehe, die Vermögensaufteilung im Scheidungsfall, Unterhaltsfragen sowie die Altersvorsorge (Versorgungsausgleich) geregelt werden. Weitere Punkte können je nach individuellem Bedarf hinzugefügt werden. Insbesondere bei unterschiedlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen oder Unternehmensbeteiligungen bietet ein Ehevertrag Rechtssicherheit und trägt zur Vermeidung von späteren Konflikten bei.
Ohne Ehevertrag gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet – vereinfacht gesprochen -, dass im Falle einer Scheidung das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen beider Partner hälftig aufgeteilt wird. Ebenso werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner hälftig geteilt.
Ja, unverheiratete Paare können Partnerschaftsverträge (die Eheverträgen ähneln) abschließen, um Vermögensverteilung, Unterhaltsfragen und Fragen zur Altersvorsorge zu regeln.
Ja, Eheverträge können einvernehmlich jederzeit notariell angepasst werden, etwa wenn sich die Lebenssituation ändert.
In einer Scheidungsfolgenvereinbarung können Regelungen etwa zum Zugewinn, Unterhalt, zur Vermögensaufteilung und zu Rentenansprüchen getroffen werden. Dies sorgt für eine einvernehmliche Lösung.
Ihr Notar,
Ihr Ansprechpartner
Mein Team und ich stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite – persönlich vor Ort oder ganz bequem per Videokonferenz. Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, Beurkundungen und Beglaubigungen online durchzuführen, sodass Sie Ihre Anliegen effizient und ortsunabhängig regeln können.