Beglaubigungen
Ob Unterschrift oder Dokument – eine notarielle Beglaubigung bestätigt die Echtheit. Viele Unterlagen sind nur in beglaubigter Form verwendbar, insbesondere im Grundbuchverfahren oder gegenüber dem Handelsregister. Falls Ihr Dokument im Ausland verwendet werden soll, kümmern wir uns auch um Apostille oder Legalisation, damit es überall anerkannt wird.
Ihr Notar für Beglaubigungen, Apostillen und Legalisationen
Die notarielle Beglaubigung sorgt für Rechtssicherheit, indem sie bestätigt, dass eine Unterschrift tatsächlich von der betreffenden Person stammt oder eine Kopie mit dem Originaldokument übereinstimmt. Beglaubigte Dokumente sind oft für Behörden, Gerichte oder internationale Vorgänge erforderlich.
Für die Verwendung eines Dokuments im Ausland ist häufig eine Apostille oder Legalisation notwendig. Die Apostille vereinfacht die internationale Anerkennung innerhalb der Mitgliedstaaten des Haager Übereinkommens, während für andere Länder die Legalisation erforderlich sein kann.
Wir unterstützen Sie zuverlässig bei der Beglaubigung und kümmern uns um alle weiteren notwendigen Schritte, damit Ihre Dokumente auch international verwendet werden können.
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Häufig gestellte Fragen
Eine Beglaubigung ist in zahlreichen Situationen erforderlich, wenn sichergestellt sein muss, dass eine Unterschrift authentisch ist oder eine Kopie mit dem Original übereinstimmt. Dies kann ewa bei Vollmachten der Fall sein oder auch bei Anmeldungen zu staatlichen Registern.
Bei einer Unterschriftsbeglaubigung bestätigt der Notar die Echtheit einer Unterschrift. Eine Beurkundung ist ein eigenständiges Verfahren für Willenserklärungen, insbesondere bei Verträgen zwischen mehreren Personen. Der Gesetzgeber schreibt die notarielle Beurkundung für besonders wichtige Erklärungen wie im Rahmen von Grundstückskaufverträgen, Eheverträgen, Testamenten oder Unternehmensgründungen vor. Außerdem wird bei der Beurkundung der Text von dem Notar verlesen.
Wenn ein Dokument im Ausland verwendet werden soll, kann eine Apostille (für Länder des Haager Übereinkommens) oder eine Legalisation (für andere Länder) erforderlich sein.
Nein, für die Beglaubigung einer Kopie muss zwingend das Originaldokument vorgelegt werden, um die Übereinstimmung zu bestätigen.
Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde und Land. Wir kümmern uns um den gesamten Prozess und informieren Sie über die voraussichtliche Dauer.
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Mein Team und ich stehen Ihnen mit kompetenter Beratung zur Seite – persönlich vor Ort oder ganz bequem per Videokonferenz. Im Bereich des Gesellschaftsrechts bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, Beurkundungen und Beglaubigungen online durchzuführen, sodass Sie Ihre Anliegen effizient und ortsunabhängig regeln können.